Das ambulante sozialpädagogische Clearing versteht sich als eine umfangreiche Systemdiagnostik, im Sinne einer Bestandsaufnahme der aktuellen Familiendynamik sowie der vorhandenen Ressourcen und Grenzen. Das Clearing basiert auf der Grundlage des § 27 SGB VIII in Verbindung mit § 31 SGB VIII.

Die Hilfe für die Familie erfolgt vor Ort, direkt im familiären Umfeld und unter Bedingungen des familiären Alltags. Die Clearingfragen werden vorher mit den Familien im Hilfeplan festgelegt. Die Bereitschaft zur Mitwirkung der Familie ist dabei erforderlich. Ein sozialpädagogisches Clearing wird immer von zwei Fachkräften in Co-Arbeit ausgeführt.

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