Hilfeprozess
AUFNAHMEPROZESS
Beantragung der Hilfe beim zuständigen Amt für Jugend und Familie nach Beratung
durch die BezirkssozialarbeiterIn
gemeinsames Erstgespräch und Hilfeplanung
KONTAKT- UND MOTIVATIONSPHASE
Kennenlernen des Hilfesuchenden in seinem sozialen Umfeld
Ermittlung der individuellen Ressourcen und Fähigkeiten
Klärung der persönlichen Belastungssituation
AKTIVIERUNGS- UND HANDLUNGSPHASE
Ressourcenorientierte Umsetzung von Zielvereinbarungen
Vernetzung bestehender Hilfesysteme
Erarbeiten tragfähiger Problemlösungsstrategien
STABILISIERUNGSPHASE
Einübung neuer Verhaltens- und Kommunikationsmuster
Stärkung des Selbsthilfepotentials
Ausbau neu erworbener Kompetenzen
ABLÖSUNG UND NACHBETREUUNG
Unterstützung bei Handlungsbedarf- und Lösungsalternativen
Beratungsgutschein nach Bedarf
Hilfe bei stationärer Unterbringung
KOSTEN
Die Kosten für die Hilfe werden vom Amt für Jugend und Familie übernommen,
welches auch in regelmäßigen Abständen die Notwendigkeit der Weiterführung
überprüft.
Für den Hilfeempfänger fallen keine Kosten an.